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Kosten

Honorarnote

Die Kosten für eine 50-minütige Sitzung betragen 120,-- Euro. Erstgespräche dauern ebenso 50 Minuten und sind kostenpflichtig. Sie haben die Möglichkeit einen Antrag auf Kostenzuschuss bei Ihrer Krankenkasse einzureichen.

Teilverrechnung mit Ihrer Krankenkasse

Wenn lt. Definition der österreichischen Sozialversicherungsträger eine sogenannte "krankheitswertige Störung" vorliegt und diagnostiziert wird, refundieren die Krankenkassen derzeit € 28,93. Dafür ist es notwendig, dass Sie:

a) vor der zweiten Therapiestunde einen Arzt aufsuchen. Er bestätigt, dass die Ursache Ihrer psychischen Beschwerden nicht körperlicher Natur ist und überweist Sie zum/r PsychotherapeutIn. Dieses Überweisungsformular erhalten Sie von mir oder Ihrem Arzt.

b) den von mir ausgefüllten Antrag auf Kostenzuschuss spätestens vor der 10 Therapiestunde zusammen mit der monatlichen Honorarnote und der ärztlichen Überweisung einreichen.

Nähere Informationen über Verrechnungsmöglichkeiten erfragen Sie bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse.

Eine volle Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist in meiner Praxis nicht möglich.

Absageregelung

Der therapeutische Prozess benötigt Kontinuität. Um diese gewährleisten zu können, halte ich Ihnen die vereinbarte Zeit frei. Die Frist für kostenfreie Terminabsage beträgt 48 Stunden.